Bekanntmachung
Vollzug des Wasserrechts;
1. Antrag auf Bewilligung zur Förderung und Ableitung von Grundwasser aus den Brunnen I und II Schwamham
2. Festsetzung eines Trinkwasserschutzgebiets in der Gemarkung Irschenberg, Gemeinde Irschenberg, Landkreis Miesbach zum Schutz der Brunnen I und II Schwamham für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Irschenberg.
Die Gemeinde Irschenberg hat zum Schutz der Trinkwasserversorgung beantragt das Wasserschutzgebiet für die Brunnen 1 und 2 Schwamham (Fl.Nr. 1835/1 der Gemarkung Irschenberg neu auszuweisen. Das Landratsamt Miesbach beabsichtigt daher eine Verordnung zu erlassen (§ 51 Wasserhaushaltsgesetz -WHG).
Das Schutzgebiet besteht aus einer weiteren Schutzzone (Zone III), einer engeren Schutzzone (Zone II) und einem Fassungsbereich (Zone I). Die Zonen liegen im Gebiet der Gemeinde Irschenberg.
Dies wird mit dem Hinweis bekanntgemacht:
- Pläne und Beilagen, aus denen Art und Umfang des Unternehmens zu ersehen sind, liegen während der Zeit vom 13.12.2024 bis einschließlich 17.01.2025 in der Gemeindeverwaltung Irschenberg, Kirchplatz 2 83737 Irschenberg zur Einsichtnahme aus.
- Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG gegen das Unternehmen sind bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Irschenberg, Kirchplatz 2 83737 Irschenberg oder beim Landratsamt Miesbach Rosenheimer Str. 1-3, 83714 Miesbach. zu erheben.
- Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, können von einem stattfindenden Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden und die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
- Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
- Mit Ablauf der Einwendungsfrist (vgl. Nr. 2) sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
- Aufwendungen, die durch Einsichtnahme in den Plan, durch Erhebung von Einwendungen oder Stellungnahmen und durch Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, werden nicht erstattet.
- Auf der Internetseite der Gemeinde Irschenberg. ist unter dem Link https://irschenberg.de/oeffentl.bekanntmachungen sowohl der Inhalt dieser Bekanntmachung als auch ein Auszug aus dem zugrundeliegenden Antragsunterlagen zugänglich.
Irschenberg, 05.12.2024
Klaus Meixner
1. Bürgermeister