Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h im Ortsgebiet?

Tempo 30

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Irschenberg,

 

bei der Bürgerversammlung am 27.11.2024 wurden u.a. Anträge aus der Bevölkerung behandelt, die den Wunsch nach einer Tempo 30 Zone im gesamten Ortsgebiet forderten. Damals schlug Bürgermeister Klaus Meixner vor, zunächst von den Behörden prüfen zu lassen, ob Tempo 30 in Irschenberg rechtlich überhaupt zulässig ist.

 

Eine ursprüngliche angedachte Bürgerbefragung war im Zuge der Bundestagswahl nicht zugelassen, da dies den Bürger in seiner Stimmabgabe bei der Bundestagswahl beeinflussen könnte.

 

Nun liegt eine schriftliche Stellungnahme aus dem Landratsamt Miesbach vor, aus der hervorgeht, dass eine Einführung derzeit nicht möglich ist, da die Ausführungsverordnung und andere Rechtgrundlagen noch nicht in Kraft gesetzt sind. Dies berichtete der Bürgermeister in der Gemeinderatssitzung am 24.02.25. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

 

Unabhängig davon wird zur Überwachung des fließenden Verkehrs in den bereits ausgewiesenen 30er-Zonen die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit weiterhin verstärkt kontrolliert. Hierfür wurden die Stunden für den Zweckverband Oberland bereits 2024 von 5 auf 12 Stunden im Monat erhöht. Eine spürbare Verbesserung ist bereits eingetreten, berichtete Klaus Meixner.

 

Text: Florian M. Lintz