Bekanntmachung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Wöllkam"

Bekanntmachung

 

des Satzungsbeschluss zur Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Wöllkam"

 

Die Gemeinde Irschenberg hat mit Beschluss vom 23.03.2026 die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Wöllkam" im Bereich Wöllkam für die Grundstücke bzw. Teilflächen der Grundstücke FlNr. 144, 144/1, 144/3, 145, 145/2, 146, 147, 147/1, 148, 150, 153, 153/1, 154, 155, 156, 157, 126/1 und 142 der Gemarkung Irschenberg als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Wöllkam" in Kraft. Jedermann kann die Satzung mit der Begründung bei der Gemeindeverwaltung Irschenberg, Kirchplatz 2, 83737 Irschenberg Zimmer Nr. 2 während der Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

 

Unbeachtlich werden demnach

 

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplans,
  3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
  4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

 

Irschenberg, 31.03.2026                   

 

 

 

 

Klaus Meixner

1. Bürgermeister