Bekanntmachung
über den Erlass der Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Irschenberg vom 12.06.2009 in der jeweils gültigen Fassung
Der Gemeinderat der Gemeinde Irschenberg hat in seiner Sitzung vom 22.09.2025 aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes den Erlass der Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung beschlossen.
Die Grundgebühr beträgt ab dem 01.10.2025 bei der Verwendung von Wasserzählern der Nenngröße
bis 5 m³/h netto 78,00 pro Jahr
bis 10 m³/h netto 194,40 pro Jahr
über 10 m³/h netto 309,60 pro Jahr
Die Wassergebühr beträgt ab dem 01.10.2025 netto 1,70 € pro Kubikmeter.
Die Satzung in der Fassung vom 23.09.2025 liegt in der Gemeindeverwaltung Irschenberg, Kirchplatz 2, 83737 Irschenberg während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Irschenberg, 23.09.2025
Klaus Meixner
1. Bürgermeister




