Bekanntmachung über den Erlass der Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Irschenberg

Bekanntmachung 

 

über den Erlass der Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Irschenberg vom 12.06.2009 in der jeweils gültigen Fassung



Der Gemeinderat der Gemeinde Irschenberg hat in seiner Sitzung vom 22.09.2025 aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes den Erlass der Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung beschlossen.

Die Grundgebühr beträgt ab dem 01.10.2025 bei der Verwendung von Wasserzählern der Nenngröße
     bis      5 m³/h    netto       78,00 pro Jahr
     bis    10 m³/h    netto    194,40 pro Jahr
     über 10 m³/h    netto    309,60 pro Jahr

Die Wassergebühr beträgt ab dem 01.10.2025 netto 1,70 € pro Kubikmeter.

Die Satzung in der Fassung vom 23.09.2025 liegt in der Gemeindeverwaltung Irschenberg, Kirchplatz 2, 83737 Irschenberg während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Irschenberg, 23.09.2025

Klaus Meixner
1. Bürgermeister