Bekanntmachung über die Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Bekanntmachung

 

über die Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Irschenberg hat in der Sitzung vom 22.06.2026 auf der Grundlage der Art.20 a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637)  die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts geändert. Die Änderung tritt rückwirkend zum 24.06.2026 in Kraft.

 

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts liegt in der Gemeindeverwaltung Irschenberg, Kirchplatz 2, 83737 Irschenberg während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

 

Irschenberg, 29.06.2026                   

 

 

 

Florian Pichler

1.Bürgermeister