Bekanntmachung
über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die 10. Änderung des Flächennutzungsplans.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 22.03.2021 den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.
Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans für das Grundstück FlNr. 3127 Gemarkung Irschenberg und die Begründung mit Umweltbericht liegen in der Gemeindeverwaltung Irschenberg, Kirchplatz 2 83737 Irschenberg Zimmer Nr. 2
vom 01.04.2021 bis 03.05.2021
während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 10. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Schutzgut Boden
Schutzgut Klima / Luft
Schutzgut Wasser
Schutzgut Flora / Fauna
Schutzgut Mensch / Gesundheit
Schutzgut Landschaftsbild / Erholung
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Schutzgut Fläche
Die Inhalte dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.irschenberg.de/ veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Mit der Erarbeitung der Planunterlagen wurde das Ing.-Büro Härtfelder Ingenieurtechnologien GmbH, Sebastian-Münster-Straße 6, 91438 Bad Windsheim, beauftragt.
Irschenberg, 23.03.2021
Klaus Meixner
1.Bürgermeister