Bekanntmachung
über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 27 „Leitzachfeld“
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 19.12.2022 gemäß § 13 b BauGB die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 27 „Leitzachfeld“ beschlossen und den Entwurf in der Fassung vom 09.09.2024 am 16.09.2024 gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 27 „Leitzachfeld“ für eine Teilfläche der Grundstücke FlNr. 925 und 926/1 Gemarkung Reichersdorf und die Begründung liegen in der Gemeindeverwaltung Irschenberg, Kirchplatz 2 83737 Irschenberg
vom 25.09.2024 bis 28.10.2024
während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Das Plangebiet umfasst Teilflächen der Flurstücke 925 und 926/1 Gemarkung Reichersdorf. Diese werden im Norden durch die bestehende Bebauung Auerschmied 23 FlNr. 925/6 und 925/3, Im Osten durch die Flurstücks Grenze zur FlNr. 917, im Süden durch eine noch nicht abgemarkte Flurstücks Grenze welche ca. 20 m südlich der Einfahrt im Flurstück 926/1 Gemarkung Reichersdorf liegt und im Westen durch die MB 18 abgegrenzt.
Stellungnahmen können während dieser Frist elektronisch, schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans Nr. 27 „Leitzachfeld“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren (§13 b BauBG) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgestellt. Diese ist auf Grund einer Vorprüfung mit Relevanzabschätzung und FFH-Verträglichkeitsabschätzung nicht erforderlich.
Die Inhalte dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.irschenberg.de/ veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Mit der Erarbeitung der Planunterlagen wurde das Büro KPW Architekten und Stadtplaner PartGmbB, Bergwerkstraße 1 83734 Hausham beauftragt.
Irschenberg, 17.09.2024
Klaus Meixner
1. Bürgermeister