Bekanntmachung zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Wendling“

Bekanntmachung

 

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB für die 3. Änderung des Bebauungsplans

Nr. 18 „Wendling“

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Irschenberg hat in der Sitzung vom 07.08.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Wendling“ beschlossen sowie den Entwurf in der Fassung vom 07.08.2023 gebilligt.

 

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Wendling“ für das Grundstück FlNr. 369/2 und einer Teilfläche der FlNr. 378/3 Gemarkung Irschenberg und die Begründung mit Umweltbericht liegen in der Gemeindeverwaltung Irschenberg, Kirchplatz 2 83737 Irschenberg

 

vom 04.09. bis 09.10.2023

 

während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

 

Der Umgriff der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Wendling“ wird im Norden durch die B472, im Osten durch die Teilfläche der FlNr. 378/3, im Süden durch das Flurstück Nr. 369 und 378/1 Gemarkung Irschenberg und im Westen durch die Gemeindestraße begrenzt.

 

 

Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Wendling“ wird im Parallelverfahren nach § 33 BauGB durchgeführt.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Wendling“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kenne müssen und deren Inhalte für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

 

Tiere, Pflanzen und Lebensräume – geringe bis mittlere Bedeutung

Artenschutzrechtliche Aspekte – keine artenschutzrechtlichen Strukturen vorhanden

Boden und Geologie – mittlere Bedeutung

Wasser – mittlerer Bedeutung

Klima und Luft – geringer Bedeutung

Landschaftsbild / Erholungseignung – geringe Bedeutung

Kultur- und Sachgüter – keine schützenswerten Kultur- und Sachgüter

Menschen – aktuell eine Bedeutung als landwirtschaftliche Produktionsfläche

 

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

 

Die Inhalte dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.irschenberg.de/ veröffentlicht.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Mit der Erarbeitung der Planunterlagen wurde das Ing.-Büro Joachim Staudinger, Laurenziweg 4, 83714 Miesbach-Parsberg beauftragt.

 

Irschenberg, 24.08.2023                   

 

 

Marinus Eyrainer

  1. Bürgermeister