Beteiligung der Öffentlichkeit zur 26. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Gewerbegebiet Salzhub“

Bekanntmachung

über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die 26. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Gewerbegebiet Salzhub“

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 28.07.2025 den Entwurf der 26. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Gewerbegebiet Salzhub“ gebilligt.

 

Der Entwurf der 26. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Gewerbegebiet Salzhub“ für die Grundstücke FlNr. 2959/29 und 2959/30 Gemarkung Irschenberg und die Begründung werden im Internet unter https://irschenberg.de/oeffentliche-bekanntmachungen

 

vom 06.08.2025 bis 08.09.2025

 

veröffentlicht.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine Auslegung der Unterlagen in der Gemeindeverwaltung im Bauamt, Kirchplatz 2, 83737 Irschenberg während der üblichen Öffnungszeiten.

 

Der Geltungsbereich wird umgrenzt im Westen von den Grundstücken Salzhub 14 FlNr. 2960/7 Gemarkung Irschenberg und Salzhub 12 FlNr. 2959/19 Gemarkung Irschenberg, im Norden von der Flurnummer 2959 Gemarkung Irschenberg, im Osten von dem Grundstück Salzhub 8 FlNr. 2959/27 und2959/4 Gemarkung Irschenberg und im Süden von der Flurnummer 2959/10 Gemarkung Irschenberg (Gemeindestraße Salzhub).

 

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an gl@irschenberg.com, und bei Bedarf in Textform an Gemeinde Irschenberg, Kirchplatz 2 83737 Irschenberg oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der 26. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 14 „Gewerbegebiet Salzhub“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfs des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Auf Grund des beschleunigten Verfahrens (§13a BauGB) wird von einer Umweltprüfung abgesehen.

 

Der Inhalt diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter https://irschenberg.de/oeffentliche-bekanntmachungen eingestellt.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Irschenberg, 29.07.2025                   

 

 

Klaus Meixner

1.Bürgermeister