Im April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer für verfassungswidrig. Daraufhin hat der Bundestag ein neues Bundesmodell beschlossen, jedoch mit der Möglichkeit für die Länder ein eigenes System zu verwenden. Davon hat der Freistaat Bayern Gebrauch gemacht und das Bayerische Grundsteuergesetz (BayGrStG) mit einem wertunabhängigen Flächenmodell anstatt einer Einheitsbewertung erlassen.
Die bayerischen Gemeinden sollen durch die Grundsteuerreform ihr Grundsteueraufkommen stabil halten, es kann jedoch aufgrund örtlicher Gegebenheiten notwendig sein, wegen erhöhter Ausgaben das Aufkommen angemessen anzuheben. Die Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht, dass die zu zahlende Grundsteuer der einzelnen Eigentümer gleichbleiben soll. Aufgrund der Verfassungswidrigkeit soll es sogar zu gewissen Verschiebungen kommen, um den Gleichheitsgrundsatz zu wahren.
Die bisherigen Hebesätze verlieren automatisch zum 01.01.2025 ihre Gültigkeit. Meistens werden die Hebesätze im Rahmen der Haushaltssatzung festgesetzt, jedoch sollen die Hebesätze schon vor dem 01.01.2025 festgesetzt sein, um den rechtzeitigen Versand der Bescheide gewährleisten zu können.
Zur Erläuterung Grundsteuer A (für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und Grundsteuer B (für die Grundstücke des Grundvermögens).
Das Grundsteueraufkommen der Gemeinde Irschenberg liegt im Jahr 2024 bei 65.594 € (GrSt. A – Messbeträge 21.864,77€ – Hebesatz 300%) und 296.098 € (GrSt. B – Messbeträge 89.726,67 € – Hebesatz 330%).
Durch die Grundsteuerreform verringert sich das Aufkommen bei der Grundsteuer A um rund 40% (Messbeträge 13.017,72 €) und bei der Grundsteuer B erhöht sich das Aufkommen um rund 41% (Messbeträge 126.449,64 €).
Um auch künftig die Gemeindefinanzen stabil halten zu können, ist insgesamt eine leichte Steigerung beim Grundsteueraufkommen notwendig. Die gestiegenen allgemeinen Unterhaltskosten sowie die gestiegene Personalausgaben wirken sich auf die Zuführung zum Vermögenshaushalt aus. Wie im Finanzplan ersichtlich, sinkt der Betrag von rd. 1,1 Mio € (2024) auf ca. 500.000 € (2025-2027).
Zudem ist ein gewisser Puffer für eventuell entstehende Rückrechnungen durch Widersprüche etc. einzuplanen.
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. November wurde beschlossen, die Hebesätze für die Gemeinde Irschenberg wie folgt festzulegen:
- Grundsteuer A 300 v.H. (wie bisher)
- Grundsteuer B 300 v.H. (vorher 330%)
- Gewerbesteuer 380 v.H. (wie bisher)
Dadurch ergibt sich Stand 08.11.2024 ein Grundsteueraufkommen bei der Grundsteuer A von 39.050 € und bei der Grundsteuer B von 379.350 €. Somit ergibt sich ein Gesamtaufkommen in Höhe von 418.400 € (+56.700 €) ggü. 2024.
In der Sitzung des Irschenberger Gemeinderats präsentierte Kämmerer Sepp Teucher anhand von drei realen Beispielen, dass der Erlass der Hebesatzsatzung sowohl zu einer Erhöhung als auch zu einer Minderung der Steuerlast führen kann, wie die Gegenüberstellung Grundsteuer Veranlagung 2024 (altes Recht) und 2025 (neues Recht) zeigt. Zur Erläuterung Grundsteuer A (für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und Grundsteuer B (für die Grundstücke des Grundvermögens).