Die Fragen, welche per Mail bei der Gemeinde Irschenberg eingegangen sind, wurden zum Stand der Bürgerversammlung beantwortet.
Auszug der E-Mail:
Sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates, sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Hiermit beantrage ich als TOP für Bürgerversammlung am 19.Juli eine Behandlung meines Anliegens, im Rahmen der Öffentlichen Gemeinderatssitzungen einzelne Fragen der anwesenden Bürger an benannte Gemeinderatsmitglieder oder Bürgermeister zuzulassen. Meine Absicht war nicht, wie vom Bürgermeister gesagt vor jeder Sitzung eine Fragestunde einzuplanen. Aber ich hätte zumindest eine Antwort auf mein vorhergehendes E-Mail erwartet, was aber anscheinend nicht üblich ist.
Zudem möchte ich die Gemeinde darauf aufmerksam machen, dass dem normalen Bürger sehr wohl die Kosten für den Betrieb der Kläranlage auferlegt werden. Also sehe ich es als recht und billig, dass die Verursacher eines Großteils des Abwassers (Wirtschaft und Gewerbe) für den Bau und Betrieb unter Verwendung der Gewerbesteuer herangezogen werden. Bei dem Bau einer dafür nützlichen und lagemäßig günstigen Anlage (Nähe Leitzach- kein Vorfluterproblem) könnten wesentlich mehr zusätzliche Haushalte angeschlossen werden (läuft bergab durch Schwerkraft), die Kosten für elektrisches Hochpumpen des Abwassers würde entfallen und die Verwendung der evtl. etwas aufzubessernden Anlage (für die bislang 1400 angeschlossenen Haushalte) wäre mit wesentlich geringerem Aufwand möglich. Die möchte ich bei der Bürgerversammlung ebenfalls angesprochen haben.
MfG
Antwort:
Nach Art. 52 Abs. 2 GO sind Gemeinderatssitzungen öffentlich abzuhalten. Hieraus ergibt sich das Recht der Zuhörerinnen und Zuhörer an der Sitzung teilzunehmen. Allerdings vermittelt Ihnen Art. 52 GO nicht das Recht, sich zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt zu äußern oder dem Gemeinderat während der Sitzung Fragen zu stellen. Ausnahmen können vom Gemeinderat – in der Regel für fachkundige Personen – vorgesehen werden.
Eine Standortprüfung zur Errichtung einer Kläranlage an der Leitzach wurde vorgenommen. Diese Variante wurde auf Grund der Unwirtschaftlichkeit und wegen fehlender Grundstücke verworfen.
Die Gebühren / Beiträge müssen nach Satzung abgerechnet werden. Eine Verrechnung mit Gewerbesteuereinnahmen oder ähnlichem ist nicht möglich. Hier gilt die Rangfolge der Einnahmebeschaffung.
Auszug der E-Mail von Sonja Kirchberger
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin Bürgerin Sonja Kirchberger
Aussichtsweg 1 83737 Irschenberg
Und stelle folgende Anträge/ Fragen:
THEMA Kiesgrube:
- Wie schafft das Gemeinde Feldkirchen-Westerham Ortsteil VAGEN
Dass Fa. HAFNER auf die Ortsdurchfahrt Vagen verzichtet????
Wurde in 1. Öffentl. VORSTELLUNG von Fa. HAFNER so berichtet (Aussage dazu war: WIR DÜRFEN NICHT DURCH VAGEN fahren)
THEMA 30-ER Zone Ortsdurchfahrt Irschenberg Kreisstraße MB1:
- wie schafft es Waakirchen die 30-er-Zone zu bekommen, obwohl sogar Bundesstraße????
Was wurde zu den o.g. Punkten unternommen?
Ich bitte das Beratungs- und Beschluss-Ergebnis des Gemeinderates in der öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
SONJA KIRCHBERGER
Antwort:
Die Durchfahrt in der Gemeinde Vagen ist auf Grund der beengten Verhältnisse nicht möglich.
Nach Rücksprache mit der Gemeinde Waakirchen gibt es in dem angesprochenen Bereich keine 30er-Zone. Eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h war möglicherweise in diesem Bereich auf Grund einer Baustelle für kurze Zeit eingerichtet worden.
Auszug der E-Mail von Kathrin Huber
Sehr geehrte Mitarbeiter der Gemeinde Irschenberg, Gemeinderät*innen und Bürgermeister
Ich möchte hiermit 3 Fragen für die Bürgerversammlung am 19.07.2023 einreichen und bitte um Beantwortung bei der Versammlung und in schriftlicher Form.
Aufgrund des Zuzugs, den vermehrten Wohnungsbau und geplanten Baugebieten in unserer Gemeinde kommen immer mehr Familien mit Kindern in unseren Ort.
Daher meine Fragen an die Gemeinde.
Was ist geplant in Sachen Kinderbetreuung und Schulausbau und wie werden in Zukunft die Vereine in ihrer ehrenamtlichen Arbeit unterstützt, da diese immer mehr Kinder betreuen und trainieren?
Was kann die Gemeinde tun, um den wirklich sehr schlechten ÖPNV zu verbessern, um mehr Busverbindungen nach Miesbach oder evtl. sogar nach Bruckmühl oder Bad Aibling zu ermöglichen?
Wie sieht unsere Gemeinde städtebaulich, wirtschaftlich und gesellschaftlich in 10 Jahren aus?
Vielen Dank für Eure Mühe und mit freundlichen Grüßen
Kathrin Huber
83737 Irschenberg
Antwort
Die Gemeinde befindet sich laufend im Austausch mit Kindergarten und Schule bzgl. der Betreuung.
Erweiterungen werden immer wieder angedacht. Problematisch stellt sich derzeit die Personalsituation dar.
Die Gemeinde steht hinter ihren Vereinen und wird diese auch weiterhin unterstützen.
Der ÖPNV ist in Irschenberg problematisch und wird durch Bürgermeister Meixner auf Kreisebene immer wieder bemängelt. Planungen zur Verbindung nach Bruckmühl insbesondere zum Bahnhof werden derzeit erarbeitet.
Die Gemeinde Irschenberg wird sich in den nächsten Jahren weiter entwickeln. Der Bedarf an bezahlbaren Wohnraum ist ungedämpft, wird jedoch nur gedrosselt von der Gemeinde in den Markt gegeben (sofern vorhanden) um ein angepasstes Wachstum zu bewirken. Die Sicherstellung der örtlichen Nahversorgung ist ebenfalls ein wichtiges Thema, welches sich die Gemeinde stellen wird.
Auszug der E-Mail von Florian Kories
Sehr geehrter Herr Meixner, Sehr geehrter Herr Fellner,
für die Bürgerversammlung am 19.7.2023 stellen die Mitglieder der BI Irschenberg folgende Fragen zu den Themen Kiesabbau und Kläranlage. Zusätzlich mit der Bitte um schriftliche Beantwortung.
1. Kiesabbau
a. Bisher wurde die Fertigstellung des FNP Kies nicht beauftragt. Wann erfolgt der Beschluss zur Fertigstellung des FNP?
Antwort: Derzeit handelt es sich um ein laufendes Verfahren welches mit dem Planungsbüro abgestimmt wird. Die Flächennutzungsplanänderung kann erst nach Beratung über den Bürgerantrag weiterverfolgt werden. Im Nachgang wird sich der Gemeinderat mit den weiteren Schritten befassen.
b.Die Gemeinde verhandelt aktuell einen städtebaulichen Vertrag mit der Fa. Hafner Beton. Welche Inhalte werden verhandelt und welche Vorteile (Schutz der Bürger und wirtschaftliche Aspekte) bestehen für die Gemeinde im Gegensatz zum FNP?
Antwort: Die Vertragsverhandlung befand sich zum Zeitpunkt der Bürgerversammlung im laufenden Verfahren. Inhalte sind unter anderem die Regelung der Ortsdurchfahrt Irschenberg, Abstand zur Wohnbebauung, sowie ein Lärmschutzwall.
c. GR Maier hat auf der Infoveranstaltung der BI wiederholt gesagt, dass die Routen im städtebaulichen Vertrag geregelt werden. Wie sieht das im Vertrag rechtlich konkret aus und wie wird die Gemeinde dies kontrollieren und bei Verstößen sanktionieren?
Antwort: Herr Maier teilte mit, dass er die Regelung für die Routenführung präferiert. Sofern eine Regelung enthalten ist, werden die Sanktionsmaßnahmen sehr eingeschränkt sein.
d. Ein Abstand von weniger als 150m von Wohnbebauung zu Kiesgruben wird laut LfU nicht empfohlen. Welche Abstände zur Wohnbebauung verhandelt die Gemeinde im städtebaulichen Vertrag?
Antwort: Bei den Verhandlungen handelt es sich um ein laufendes Verfahren. Die Abstände werden sich jedoch am Kriterienkatalog orientieren.
e. Für die Verhandlung des städtebaulichen Vertrags (welcher nur für die Fa. Hafner von Vorteil ist) fallen zusätzliche Anwaltskosten an, welche die Bürger zusätzlich zu tragen haben. In welcher Höhe?
Antwort: Beratungsleistungen fallen im gesamten Verfahren an. Diese werden kumulativ abgerechnet.
f. Ein Kriterienkatalog ohne Puffer Abstände zur Wohnbebauung ergibt in Irschenberg 1,81% Flächen für den Kiesabbau, ein solcher mit generell 150m 1,67%. Der minimale prozentuale Vorteil durch die Reduzierung des Abstands kann damit offensichtlich keine rechtliche Bewandtnis haben. Warum stellte die Gemeinde nur den Kriterienkatalog mit einem ungenügenden Schutz der Bürger (100m, 50m) zur Abstimmung im Gemeinderat?
Antwort: Mit anwaltlicher und planerischer Beratung hat der Gemeinderat sich auf diese Werte geeinigt.
g. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung wurde die FNP Variante mit 150m durch das Ing-Büro vorgestellt und als umsetzbar ausgeführt. Von der Gemeinde wurden VGH-Urteile zur Staffelung der Abstände und Verhinderungsplanung bei Windkraftanlagen als Begründung angeführt, dass dieser Abstand nicht umsetzbar ist. Beides ist in Irschenberg nicht der Fall. Eine Staffelung kann auch nach oben (200m, 150m) erfolgen und eine Verhinderungsplanung liegt auch dann nicht vor. Welche konkreten Begründungen sprechen gegen die Umsetzung von 150 m Mindestabstand mit FNP?
Antwort: Das Abwägungsgebot (insbesondere Verhinderungsplanung und Eigentumsgrundrecht) steht anderen Abständen entgegen. Städteplanerisch gibt es keine Rechtfertigung für einen größeren Abstand. Ein ausreichender Schutz der menschlichen Gesundheit wird durch andere Gesetze sichergestellt (z. B. Immissionsschutzgesetz). Die Gemeinde würde mit größeren Abständen eine Verhinderungsplanung betreiben.
2. Kläranlage
a. Seit wann begleitet die TUM die Gemeinde und seit wann stand fest, dass die KA ein Forschungsprojekt, mit einem experimentellen, noch nie erprobten Konzept, zur 4. Reinigungsstufe wird?
b. Die 4. Reinigungsstufe wird als reines Experiment in Irschenberg geplant. Das Konzept ist weder erprobt noch wurde es so bereits gebaut. Somit kann auch eine gute Funktionsfähigkeit dieser komplett neu gedachten 4. Stufe nicht sichergestellt werden. Mögliche Folgen wie nicht eingehaltene Ablaufwerte oder Erneuerung der Filterteiche bei Fehlbetrieb können hier zusätzliche Kosten und Aufwendungen nach sich ziehen. Warum können die Bürger nicht selber über den Nutzen/Kostenaufwand einer 4. Reinigungsstufe entscheiden, ob sie so ein Experiment mittragen wollen oder nicht?
c. Die Kläranlage Irschenberg steht auf keiner Prioritätenliste für die 4. Reinigungsstufe und weist noch dazu keinerlei Besonderheiten im Abwasser auf, die eine 4. Reinigungsstufe nötig machen würden. Auch das Wasserwirtschaftsamt fordert diese Stufe für Irschenberg nicht. Warum wird weiter an der 4. Reinigungsstufe festgehalten?
d. Das SBR-Konzept des Ingenieurbüro Schreff sieht eine Schwallbeschickung vor. Solch eine Schwallbeschickung belastet einen schwachen Vorfluter zusätzlich. Brauchen wir die 4. Reinigungsstufe womöglich nur wegen der Schwallbeschickung. Wäre hier nicht ein Konzept mit einem stetigen Ablauf besser?
e. Aktivkohle muss nach heutigem Stand der Technik rückgespült werden. Als fest eingebaute Schicht in einem Filterteich kann die Aktivkohle nicht rückgespült werden und muss somit nach einer gewissen Zeit ausgetauscht werden, was sich sicherlich aufwändiger und kostenintensiver darstellt. Das gilt auch, wenn der Filterteich nicht richtig betrieben wird. Auch könnte es passieren, dass dadurch die Ablaufwerte nicht eingehalten werden und man nachbessern muss. Wie will man diese Kosten auf die Bürger umlegen oder werden Rücklagen gebildet?
Antwort 2 a bis e:
Der biologischen Hauptstufe wird ein sog. Bodenfiltersystem nachgeschaltet, das eine Doppelfunktion aufweist. Einerseits wird dort die notwendige hydraulische Pufferwirkung für den intervallweisen Ablauf aus der SBR-Stufe erreicht (somit kein schwallweiser Abfluss!) und zusätzlich erfolgt eine weitestgehende Filtration des bereits gereinigten Abwassers (Nachbehandlungsstufe gemäß Kap. 2.3. LfU-Merkblatt Nr. 4.4/22 Stand: März 2018).
In Kombination mit einer speziellen Filterschicht (Aktivkohle) wird in dieser Stufe zukünftig erreicht, was normalerweise nur große Kläranlagen leisten können, nämlich die sog. 4. Reinigungsstufe. Diese bewirkt die Entnahme von Mikro-Verunreinigungen (z. B. Medikamentenrückstände) sowie den Rückhalt von Feinstpartikeln (u. a. Mikroplastik).
Die Mehrkosten hierfür werden durch eine Förderung über Abwasser-Innovationspreis 2020 durch das Bayerische Umweltministerium getragen.
Dieses System stellt auch kein Experiment dar, sondern die bisherigen Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten wurden in der laufenden Planung adaptiert (u.a. https://www.erftverband.de/retentionsbodenfilter/). Bei dieser Anwendung ist im Übrigen keine Rückspülung erforderlich, die Regeneration erfolgt durch biologische Abbauprozesse. Die Mindeststandzeit beträgt nach bisher Kenntnis rund 10 Jahre.
Um hier weitergehende Erkenntnisse für Irschenberg und andere Kläranlagen zu sammeln, hat das Bayerische Umweltministerium die Technischen Universität München im Rahmen eines Forschungsvorhabens (Juni 2022) eingebunden.
Genau genommen kann somit damit die sog. 4. Reinigungsstufe kostenneutral - zusammen mit ohnehin erforderlich Maßnahmen - realisiert werden.
f. Welchen Prozentsatz wird die Gemeinde bei der Zahlung der neuen Kläranlage übernehmen?
Antwort: Die Gemeinde wird wie alle Einleiter gemäß dem Verteilungsschlüssel (Geschossfläche) beteiligt werden.
g. Das Landratsamt empfiehlt laut Bürgermeister Klaus Meixner eine Finanzierung der Kläranlage mit 50/50. Dennoch hat die Gemeinde die komplette Entscheidungsgewalt, wie die Kosten auf die Bürger umgelegt werden sollen. Warum wird hier nicht nach Bürgerwillen gehandelt und ein Ratsbegehren zur Finanzierung der Kläranlage gemacht?
Antwort: Die Durchführung eines Ratsbegehren ist bei so einer komplexen Regelung kaum durchsetzbar, da die Fragen mit ja oder nein beantworten werden müssen. Weiter werden bei dem Begehren alle Bürger beteiligt, nicht jedoch die Gewerbetreibenden, welche von der Kostenverteilung ebenfalls massiv betroffen sind. Den Spagat zwischen rechtmäßiger Kostenverteilung und größter Entlastung der Bürger ist das Ziel des Gemeinderats als gewähltes Gremium. Diesem Thema wird sich der Gemeinderat in nächster Zeit stellen.
Mit freundlichen Grüße
i.V. der Bürgerinitiative Irschenberg
Florian Kories
Auszug der E-Mail von Jutta Schlegel
Servus Klaus, Gemeindeverwaltung und Gemeinderatsmitglieder,
wie gewünscht sende ich dir/euch meine Fragen, die ich an der Bürgerversammlung mündlich und auch vorab schriftlich gerne beantwortet hätte:
1) Auf welcher rechtlichen Grundlage verzichtet die Gemeinde Irschenberg auf einen angemessenen Schutz der Bürger bei den beschlossenen (Schutz-) Abständen zur Kiesgrube im Kriterienkatalog und nutzt nicht die vom LfU empfohlenen 150m als Mindestabstand?
Antwort: Bei dem Merkblatt handelt es sich nur um eine Empfehlung, keine rechtliche Grundlage. Die Bauleitplanung bedarf einer städtebaulichen Rechtfertigung, der Schutz der menschlichen Gesundheit ist nicht städtebaulicher Natur. Der Schutz der menschlichen Gesundheit wird durch andere Gesetze gesichert. Die Gemeinde muss hier rechtssicher handeln. Andere Abstände wurden dem Gemeinderat in den Beratungen nicht empfohlen.
2) Hinsichtlich der allgemeinen Gleichstellung bleibt die Frage offen, warum 100m Abstand zur Wohnbebauung und nur 50m zu Weilern und Gehöften … leben hier Menschen 2. Klasse?
Antwort: Bei Innenbereichen ist eine weitere städtebauliche Entwicklung möglich, bei Weilern und Gehöften ist dies in der Regel nicht der Fall. Um eine weitere Entwicklung der Ortsteile in Zukunft zu ermöglichen ist hier ein größerer Abstand vorgesehen. Zudem hat ein Weiler in der Regel auf Grund seiner Lage nicht denselben immissionsschutzrechtlichen Anspruch wie eine gewachsene Ortschaft. Das Gesetzt unterscheidet z. B. klar nach Außen– und Innenbereich. Von Bürgern zweiter Klasse sprechen wir hier nicht.
3) Welchen nennenswerten Vorteil (in Worten und/oder Zahlen) bringt ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde Irschenberg und der Fa. Hafner im Vergleich zum FNP für den Schutz der Bevölkerung.
Antwort: Die Vertragsverhandlung befand sich zum Zeitpunkt der Bürgerversammlung im laufenden Verfahren. Inhalte sind unter anderem die Regelung der Ortsdurchfahrt Irschenberg, Abstand zur Wohnbebauung, sowie ein Lärmschutzwall.
Mit erwartungsvollen Grüßen
Jutta Schlegel
Auszug der E-Mail von Werner Schmid
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Ich nehme Bezug zu den veröffentlichen 2023 er Haushaltszahlen (MM vom 25. Mai 2023) und bitte um detaillierte Erklärungen/ Ergänzungen zu den einzelnen Punkten,
besonders:
- Kreisumlage und Schlüsselzuweisungen, Zuschussanträge ab 2019 Steuern
- Betriebskosten
- Grundstückserwerb 2022 und Vorjahre
- Klärwerk und Wasserwerk-Mittelvorhaltungen
- Kreditaufnahme und Schuldenstand 2023 und 2026!
- Investitionen ab 2019 sowie Entwicklung des Gemeindevermögens auch Immobilien ab 2019.
Natürlich bitte ich auch um Fragerecht zu obigen Punkten!
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schmid
Werner Schmid
83737 Irschenberg
Antwort:
Die Entwicklung der Kreisumlage etc. wurden in der Präsentation behandelt. Diese ist weiterhin auf der Homepage einsehbar.
Eine Einsichtnahme in den Haushalt zur Klärung der weiteren Fragen ist nach Terminvereinbarung möglich. Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich bzw. wäre zu umfangreich.
Die Grundstückerwerbe der letzten Jahre waren kleine Straßengrundstücke und landw. Flächen.
Auszug der E-Mail von Florian Pichler
Liebe Gemeindeverwaltung,
da sich die Gelegenheit mit der Bürgerversammlung nun anbietet, möchte ich folgende Anträge/Fragen mit Bitte zur Behandlung bei der Bürgerversammlung am 19.7.23 einreichen:
1.) Ich hatte im Januar 23 wegen eines Streifens zwischen meinem Grundstück und dem geplanten Baugebiet "Am Leitzachfeld" eine Anfrage an Herrn Fellner gestellt (s. E-Mail-Verkehr unten) - ob es evtl. möglich wäre, wegen der Hagpflege und der Gewährleistung des Fußgängerzuwegs zur Leitzach für die Allgemeinheit einen 3-4 m breiten Streifen zu erwerben - gerne mit der Übernahme einer entsprechenden Dienstbarkeit als Durchgang für die Allgemeinheit.
Hintergrund: Aufgrund der geplanten Bebauung wäre es schwierig für die Anwohner der Auerschmiede, auf direktem Weg zu ihren gewohnten Badeplätzen zur Leitzach zu gelangen, da dann auf weiter Strecke entlang der Leitzach ausschließlich Privatgrundstücke lägen und der freie Zugang nicht mehr unbedingt gewährleistet wäre. Auch wäre es mir zusätzlich wichtig, den Hag weiterhin zu pflegen - als inzwischen dicht eingewachsene Wildhecke ist dies über die Jahrzehnte zu einem wertvollen Habitat für allerlei Vögel, Eidechsen, etc. und mir dadurch auch ein Anliegen geworden.
Ich müsste auch nicht zwingend Eigentümer des besagten Streifens sein - es würde mich und viele Anwohner aber freuen, wenn die Gemeinde bei Ihrer Planung einen entsprechenden Durchgang für die Öffentlichkeit berücksichtigen würde.
Mein Antrag lautet daher, dieses Anliegen in die Überlegungen einzubeziehen und Rückmeldung zu geben, wenn ein evtl. Bebauungsplan aufgestellt wird, bzw. wenn, wie Herr Fellner geschrieben hat, die Eigentumsverhältnisse geklärt sind. Diesbezüglich warte ich noch auf Antwort und wollte nachfragen, ob dem inzwischen der Fall ist.
2.) Generell frage ich als unmittelbarer Nachbar hiermit auch offiziell an, wie der Planungsstand für das Baugebiet "Am Leitzachfeld" gerade ist und möchte um kurze Stellungnahme/Information bei der Bürgerversammlung bitten. Es wäre für alle Bürger - besonders für potentielle Bauinteressenten und alle Anwohner - sicher interessant zu wissen:
- Welches grundsätzliche Maß der baulichen Nutzung wird angestrebt? (Doppelhäuser? Einfamilienhäuser? Mehrfamilienhäuser? Abstände? GRZ? Parzellengrößen? Wandhöhen?)
- Wie viele Familien haben konkret und nach wie vor Interesse an einem Grundstück am Leitzachfeld (oder sonst in Irschenberg) angemeldet?
- Welcher m²-Preis wird angestrebt?
- Wie hoch wird der Anteil an erschwinglichem Baugrund für bedürftige Einheimische sein - bzw. wie viele Parzellen/Wohneinheiten für diese Bevölkerungsgruppe werden sich schätzungsweise ergeben?
- Welcher Grad der Erschließung ist seitens der Gemeinde vorgesehen bzw. wie wird diese gewährleistet? (Wasseranschluss an das Gemeindenetz ist klar - aber wie verhält es sich mit Straßen, Gehwegen, Beleuchtung, Abwasser?)
3.) Anregung bzw. Nachfrage: Wurde z.B. jemals für die kirchlichen Gründe anschließend an die bestehende Bebauung Pfarrleiten/Bäckerleiten schon einmal wegen Erbpachtverträgen mit der Kirche verhandelt? Im Zuge der neuen Gesamtimmobilienstrategie der Erzdiözese München und Freising (ist gerade in der Pilotphase) könnte hier eine Chance liegen, sinnvoll im Hauptort der Gemeinde Wohnraum schaffen zu können, wo auch die entsprechende Infrastruktur vorhanden ist (Weitere Anschlüsse für Kläranlage -> weniger Umlage pro Haushalt, Nähe zu Schule, Kindergarten, Geschäften und Sportanlagen, etc. vor Ort)
Ich freue mich auf fruchtbare Diskussionen und auf transparente, sachliche Informationen in der Bürgerversammlung!
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Pichler
Dipl.-Ing. (FH)
Antwort:
zu 1) Die Eigentumsverhältnisse waren zum Stand der Bürgerversammlung weiterhin unverändert. Derzeit befindet sich der Bebauungsplan in Ausarbeitung. Die Zuwegung zur Leitzach besteht bereits und wird über Ihr Grundstück sichergestellt. Die Planung eines parallellaufenden Weges ist derzeit nicht angedacht.
zu 2) Derzeit wird in der Bauleitplanung eine Mischung aus Dreispännern, Doppel- und Einfamilienhäuser angedacht. Zu der weiteren Abwicklung und Preisen etc. könne zum derzeitigen Stand nichts weiter mitgeteilt werden.
zu 3) Ein Modell mit Erbpachtverträgen mit kirchlichen Grundstückseigentümern ist derzeit nicht angedacht.
Auszug der E-Mail
Fragen im Hinblick auf den Neubau der Kläranlage Irschenberg
1.) Gibt es eine aktuelle Kostenschätzung mit belastbaren Zahlen?
Antwort: Eine Kostenberechnung in Höhe von 8.709.603,41 € Brutto wurde in der Bürgerversammlung vorgestellt.
2.) Wie ist der Stand bei der Kostenverteilung? Im Protokoll der GR Sitzung vom 22.05. wurde ein Finanzplan verabschiedet mit der Verteilung 50%-50%, was genau bedeutet das?
Antwort: Der Gemeinderat hat sich diesbezüglich noch nicht festgelegt. Für die Finanzplanung wurde lediglich ein Beispiel angenommen. Eine Regelung 50/50 sieht die Verteilung der Kosten von jeweils der Hälfte auf Verbesserungsbeiträge und die andere Hälfte soll über Gebühren finanziert werden.
3.) Gibt es eine Berechnung über die prozentuale Verteilung des Abwasserverbauchs im Hinblick auf angeschlossene Privathaushalte, Gewerbe sowie Gastronomie?
Antwort: Eine Auswertung zu Verbrauchsmengen der jeweiligen Nutzungsarten gibt es nicht.
4.) Bis dato gibt es in Bayern erst eine Kläranlage mit einer 4.Reinigungsstufe, in Weissenburg. Hier wurden 75% der Investitionskosten vom Freistaat Bayern übernommen (siehe Internet). Die Kosten nur für die 4. Reinigungsstufe werden hier mit 3,7 M € angegeben (Bayerisches Landesamt für Umwelt)
a) Warum gibt es diese Förderung nicht für Irschenberg?
b) Ist für Irschenberg sichergestellt, dass hier die 4. Reinigungsstufe nicht mehr als die 500k € kostet, welche dann über den Innovationspreis abgedeckt ist?
Antwort: Die nachgeschalte Filterstufe übernimmt eine Mehrfach-Funktion, einerseits als hydraulischer Pufferspeicher und zusätzlich als Nachbehandlungsstufe, die - teil befüllt mit Aktivkohle - auch als 4. Reinigungsstufe wirkt.
Die Gesamtkosten für diese Stufe liegen bei rund 700.000 € brutto; die effektiven Mehrkosten für die Wirkung als 4. Reinigungsstufe liegen nur bei rund 320.000 € brutto; die restlichen Kosten würden in jedem Fall anfallen (keine Förderung).
Somit sind die Gesamtkosten für die nachgeschalte Filterstufe über den Abwasser-Innovations-Preis 2020 gedeckt. Die Förderung der Kläranlage in Weissenburg war ähnlich wie in Irschenberg nur als Sonderförderung möglich und ist nicht als Standartfördermaßnahme durch die Zuschussgeber abrufbar.
5.) Was tut die Gemeinde, um die Kosten für die angeschlossenen Haushalte zu reduzieren? Wurde hier bspw. mit dem Bundestagsabgeordneten Radwan CSU bzw. Karl Bär von den Grünen gesprochen, auch im Hinblick auf weitere Förderprogramme?
Antwort: Als Förderung wurde die Sonderförderung für den Filter in Anspruch genommen. Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es keine weiteren Fördermöglichkeiten.
6.) Warum können für die Investitionskosten keine Rücklagen gebildet werden?
Antwort: Die Abwassergebühren der letzten Jahre waren im Satzungsgebiet maximal kostendeckend kalkuliert. Eine Bildung von Rücklagen war daher nicht möglich bzw. fehlte die rechtliche Grundlage.
7.) Die neue Kläranlage in Sulzemoos wurde vom GR besucht, da man hier angeblich eine vergleichbare Struktur vorfand mit Gastronomie etc., wieviele EW sind in Sulzemoos angeschlossen?
Antwort: Die Kläranlage der Gemeinde Sulzemoos, die vom Gemeinderat im Sommer 2021 besichtigt wurde, hat eine Ausbaugröße von 6.000 EW, wobei die aktuelle Auslastung bei nur rund 3.000 EW liegt. An die Kläranlage angeschlossen sind rund 2.200 „echte“ Einwohner, die restliche Belastung stammt aus gewerblichen Einflüssen.
8.) Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Gemeinde, die Gastronomie als stärksten Abwasser-Verursacher, stärker in die Verantwortung zu nehmen?
Antwort: Derzeit stehen hier keine Möglichkeiten zur Verfügung. Die Abrechnung wird nach Wasserverbrauchsgebühren bzw. die Beiträge nach Geschossfläche abgerechnet. Unerheblich ist hier die Nutzung.
9.) Laut Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz gibt es seit Jan 23 bis Ende 24 ein Förderprogramm, SONDERFÖRDERPROGRAMM ZUM BAU VON VIERTEN REINIGUNGSSTUFEN ZUR WEITGEHENDEN ELIMINATION VON SPURENSTOFFEN NACH NR. 2.4 RZWAS 2021. Antragsberechtigt sind hier 13 Kläranlagen der 1. Priorität:
- Aschaffenburg
- Ansbach
- Augsburg
- Bamberg
- Coburg
- Erlangen
- Fürth
- Kulmbach
- Lindau
- München II - Gut Marienhof
- Nürnberg II
- Schweinfurt
- Würzburg
Frage: Warum ist hier Irschenberg nicht aufgelistet?
Nach Ansicht des UBA sind weitergehende Abwasserbehandlungsverfahren (eine sogenannte vierte Reinigungsstufe) in den kommunalen Kläranlagen der Größenklasse 5 – das sind Anlagen, an die mehr als 100.000 Einwohner angeschlossen sind – darin ein Baustein.
In Irschenberg sind 1.400 Haushalte angeschlossen, d.h.:
10.) Warum brauchen wir als kleiner Ort mit 1.400 angeschlossenen Haushalten eine solche High-End Kläranlage?
Antwort zu 9)/10):
Richtig ist, dass im Augenblick in Deutschland noch keine gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung einer 4. Reinigungsstufe besteht. Aber die aktuellen Entwicklungen (Stichwort: Wasserknappheit!) lassen durchaus den Schluss zu, dass sich dies auf absehbare Zeit auch ändern könnte. Somit erscheint es doch mehr als sinnvoll beim Neubau einer Kläranlage mindestens den Stand der Technik umzusetzen und perspektivisch bekannte Entwicklungen zu berücksichtigen.
Beim Projekt in Irschenberg wird ein sog. Bodenfiltersystem nachgeschaltet, das eine Doppelfunktion aufweist. Einerseits wird dort die notwendige hydraulische Pufferwirkung für den intervallweisen Ablauf aus der SBR-Stufe erreicht (somit kein schwallweiser Abfluss!) und zusätzlich erfolgt eine weitestgehende Filtration des bereits gereinigten Abwassers (Nachbehandlungsstufe gemäß Kap. 2.3. LfU-Merkblatt Nr. 4.4/22 Stand: März 2018); beides ist für das gewählte Verfahrenskonzept am bestehenden Standort zwingend erforderlich.
In Kombination mit einer speziellen Filterschicht (Aktivkohle) wird in dieser Stufe zukünftig zusätzlich erreicht, was normalerweise nur große Kläranlagen (>100.000 EW) mit technischen Lösungen leisten können, nämlich die sog. 4. Reinigungsstufe. Diese bewirkt die Entnahme von Mikro-Verunreinigungen (z. B. Medikamentenrückstände) sowie den Rückhalt von Feinstpartikeln (u. a. Mikroplastik). Bei unserem Projekt soll dies bewusst mit einem naturnahen System umgesetzt werden - ohne „high-end“.
Die Mehrkosten beim Projekt in Irschenberg werden durch eine Förderung über den Abwasser-Innovationspreis 2020 durch das Bayerische Umweltministerium getragen. Genau genommen kann damit die sog. 4. Reinigungsstufe kostenneutral - zusammen mit ohnehin erforderlich Maßnahmen - realisiert werden.
Auszug der E-Mail
Rechenschaftsbericht über Sport und Tourismus GmbH
- Gewinn/Verlust-Rechnung während des Betriebs
- Zu welchen Bedingungen wurde diese GmbH aufgelöst.
- Wir wurde mit der Immobilie verfahren? Verkauf etc.
- Verkaufserlös
- Verpachtung Pachtpreis p.A.
Kläranlage
- Es ist immer von einer Kostenschätzung die Rede (Gemeindebrief) Es wurde aber nie über eine Kostenberechnung nach DIN 276 gesprochen. Diese ist aber die Grundlage für die Entscheidung über die Entwurfsplanung!
Diese sieht eine Gliederung nach Kostengruppen vor. Eine derartige Aufstellung fehlt bisher.
Bitte um Vorlage dieser Kostenberechnung nach den Kostengruppen 100 bis 800. Da so derzeit der Eindruck besteht, dass da ins „blaue“ geschätzt wurde. - Reichen die bisherigen Leitungsquerschnitte und wie isst der Zustand des Leitungsnetzes (Sammelkanal) ab Irschenberg bis Kläranlage.
Gibt es Grunddienstbarkeiten für die Leitung im Privatgrund?
-Neue Anlagen: Karten werden neu gemischt wie beim Wasserrecht in München? - Wurde eine Kanalbefahrung bisher durchgeführt und mögliche Fremdwasserleitungen beseitigt? Da diese die Reinigungsleistung unter Umständen erheblich verringern. Beispiel: Ringkanalsituation Tegernsee dort wurde damals Berauchungen durchgeführt ob nicht auch Dachwasser über das Leitungsnetz „entsorgt“ wurde.
- Fragen:
- Warum ab 217-18, nach Bekanntwerden des Bedarfs einer neuen Anlage, für den Kläranlagenbau keine Rücklagen geschaffen wurden.
- Ist dies laut Verwaltungsrecht nicht vorgesehen?
Kindergartenneubau
Vermutlich Gerede aber gute Gelegenheit dies abzustellen.
- Fehlen dort noch zugesagte Fördergelder?
- Warum wurden oder werden diese nicht ausbezahlt?
- Oder kommen diese erst noch?
- Wenn nicht warum?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort:
Die Gemeinde Irschenberg war Eigentümer der Sport- und Tourismus GmbH Irschenberg. Diese war in Ihrer angedachten Form nicht mehr umsetzbar. Nach wirtschaftlicher Prüfung wurde dem Gemeinderat der Verkauf empfohlen und das Gebäude an die Nachfolgende Firma übergeben. Das Grundstück selbst befindet sich weiterhin im Eigentum der Gemeinde Irschenberg und wird im Erbpachtverhältnis der Sport- und Tourismus GmbH Irschenberg überlassen. Eine Zahlung des Erbpachtzins findet weiterhin statt.
Kläranlage:
Die Kosten der Kläranlage sind im Rahmen der Architektenleistung berechnet worden und belaufen sich zum Stand der Bürgerversammlung auf 8.709.603,41 €. Die Bestandsleitungen werden gemäß der EÜV regelmäßig geprüft und sind derzeit ausreichend.
Die Finanzierung der laufenden Betriebskosten ist Kostendeckend zu kalkulieren. Eine Ansammlung von Rücklagen für den Kläranlagenneubau war nicht möglich.
Kindergarten:
Die Fördermittel für den Kindergarten sind vollständig beantragt und die Verwendungsnachweise eingereicht. Der Großteil der Fördermittel wurde an die Gemeinde ausbezahlt. Ein gewisser Betrag an Fördermitteln ist der Gemeinde nicht ausbezahlt worden. Dieser Betrag ist derzeit Gegenstand eines Rechtsstreits, den die Gemeinde führt, um auch diese Fördermittel noch zu erhalten.
Auszug der E-Mail
Fragen zur Bürgerversammlung der Gemeinde Irschenberg am 19.7.2023 von xxxxxxx bzgl. der geplanten neuen Kläranlage Irschenberg, zu der sich die Gemeinde Irschenberg zum jetzigen Zeitpunkt für eine neue Kläranlage mit einer 4. Reinigungsstufe ausgesprochen hat
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
zur o.g. Bürgerversammlung stellen wir bzgl. der Kläranlage Irschenberg zur Bürgerversammlung der Gemeinde Irschenberg am 19.7.2023 folgende Fragen:
1.) Wer/welches Büro/welche Behörde hat die Gemeinde Irschenberg wann dahingehend
informiert und die Empfehlung gegeben, für die neue Kläranlage mit einer 4. Reinigungsstufe
auszustatten?
2.) Hatte die Gemeinde Irschenberg für die Empfehlung einer 4. Reinigungsstufe der
geplanten Kläranlage mehrere fachliche Stellen befragt? Ggf. welche? Wenn nein, warum?
3.) Hatte die Gemeinde Irschenberg für die Entscheidung einer 4. Reinigungsstufe der
geplanten Kläranlage Gutachtenergebnisse, dass die bestehende und zukünftige Kläranlage
Irschenberg (bisherige Ausbaustufe 5000 EW, die geplante Ausbaustufe 7000 EW ist für die
Entwicklung der ländlichen Gemeinde Irschenberg überdimensioniert) mit ausgewählten
Spurenstoffen/Mikroplastik und diese mit umweltrelevanten Konzentrationen belastet
ist/wird; ggf. welche Spurenstoffe/Mikroplastik in welchen Konzentrationen?
4.) Bzw. sind an die Gemeinde Irschenberg potentielle Gewerbebetriebe, die die
Kläranlage Irschenberg mit ausgewählten Spurenstoffen/Mikroplastik und diese mit
umweltrelevanten Konzentrationen belasten, zur Ansiedlung herangetreten und eine
überdimensionierte Ausbaustufe auf 7000 EW gerechtfertigt?
5.) Bzw. sind an die Gemeinde Irschenberg potentielle Gewerbebetriebe, die die
Kläranlage Irschenberg mit besonders viel Abwasser belasten, zur Ansiedlung herangetreten
und eine überdimensionierte Ausbaustufe auf 7000 EW gerechtfertigt?
6.) Worin sieht die Gemeinde Irschenberg die Priorität zum jetzigen Zeitpunkt eine neue
Kläranlage mit einer teureren 4. Reinigungsstufe zu bauen, obwohl hierzu derzeit keine
rechtsverbindlichen Anforderungen in der Abwasserverordnung bestehen?
7.) Warum plant die Gemeinde Irschenberg aktuell nicht eine neue Kläranlage mit der 3.
Reinigungsstufe, die - wenn rechtsverbindlich erforderlich - dann mit einer technisch noch
ausgereifteren 4. Reinigungsstufe erweitert werden kann?
Antwort 1-7:
Hinweis: Aufgrund der Überschneidungen bei der Fragestellung/Antworten werden ähnliche Fragen gesammelt beantwortet.
Die Beibehaltung des Standorts und der Neubau einer Kläranlage erwies sich als wirtschaftlichste Lösung - auch mit der Errichtung einer nachgeschalteten Stufe (z.B. Bodenfilter mit Sandschichten) zur Erreichung einer sehr guten Ablaufqualität. Diese war Voraussetzung für die Zustimmung seitens des WWA Rosenheim.
In Kombination mit einer speziellen Filterschicht (Aktivkohle) wird in dieser Stufe zukünftig erreicht, was normalerweise nur große Kläranlagen leisten können, nämlich die sog. 4. Reinigungsstufe. Diese bewirkt die Entnahme von Mikro-Verunreinigungen (z. B. Medikamentenrückstände) sowie den Rückhalt von Feinstpartikeln (u. a. Mikroplastik).
Die Mehrkosten hierfür werden durch eine Förderung über Abwasser-Innovationspreis 2020 durch das Bayerische Umweltministerium getragen.
Messungen zu Mikroverunreinigungen werden im Rahmen des aktuellen F&E-Vorhabens durchgeführt und ausgewertet.
Die gewählte Ausbaugröße von 6.800 EW ergibt sich aus der aktuell maßgebenden Belastung (85-Perzentilwerte, 3.800 bis 4.200 EW) zzgl. einer langfristig ausgerichteten Wachstumsreserve (Zielwert: 40 Jahre!) von mindestens 25%, weil die Anlagengröße darauf begrenzt wird.
Die präventive Implementierung einer 4. Reinigungsstufe führt somit zu keiner Mehrbelastung für die Bürger, entspricht aber dem Vorsorgegedanken der Bayer. Staatsregierung (siehe Regierungserklärung vom 28. Oktober 2020). Außerdem wird dadurch eine Ablaufqualität erreicht, die zu einer minimalen Abwasserabgabe („Null“) führt.
Diese Stufe kann im Rahmen des aktuellen Projekts einfach und ohne Mehrkosten integriert und umgesetzt werden. Unabhängig von einer 4. Reinigungsstufe wäre ein Ablaufspeicher zur hydraulischen Vergleichmäßigung sowie die o.g. Nachreinigungsstufe (z.B. Bodenfilter mit Sandschichten) notwendig geworden. Möglich wäre natürlich auch eine spätere Nachrüstung, diese wäre ab mit erheblichen Mehrkosten verbunden und zudem würde die aktuell vorhandene Förderung entfallen.
8.) Wie geht die Gemeinde Irschenberg mit dem Problem um, dass im Falle einer neuen
Kläranlage mit der 4. Reinigungsstufe nur ca. 40 % der Gemeindebürger angeschlossen
werden und 60% der Gemeindebürger weiter nur mit privat betriebenen Kleinkläranlagen mit
3 Reinigungsstufen ausgestattet sind und bleiben, und dadurch für die Gemeindebürger bzgl.
der Kläranlagenkosten und zukünftiger Abwassergebühren ungleiche Belastungen/Auflagen
bestehen?
Antwort: Weitere Erschließungen sind derzeit nicht angedacht, bzw. nur erschwert möglich. Daher wird es nach aktuellem Stand keine weiteren Anschlüsse geben.
9.) Wie geht die Gemeinde Irschenberg mit dem Problem um, dass bei dem
Gemeinderatsbeschluss zur Planung einer Kläranlage mit der 4. Reinigungsstufe nur 3
Gemeinderäte von 16 selbst betroffen sind und damit nur drei höher finanziell belastet sind?
Antwort: Die Anschrift der Gemeinderatsmitglieder darf für Entscheidungen des Rates keinen Einfluss haben. Die Entscheidung zur Kläranlage obliegt dem Gemeinderat als gewähltes Organ. Dieser wird stets im Interesse der Bürger handeln.
10.) Wird die Gemeinde Irschenberg seine Abwassersatzung vor jeglichem Bau einer
neuen Kläranlage dahingehend ändern, dass alle Kosten (Kläranlagen-Kosten und Gebühren)
nach dem Verursacherprinzip abgerechnet werden, d.h. wer viel Abwasser einleitet, muss
entsprechend viel zahlen? Wenn nein, warum?
Antwort: Die Kläranlage nur durch Verbrauchgebühren zu finanzieren wird voraussichtlich nicht zielführen sein, da es auf Grund der langen Finanzierung negative Auswirkungen für den Bürger haben wird. Der Gemeinderat wird sich jedoch mit der Verteilung der Beiträge und Gebühren befassen.
11.) Trifft es zu, dass in der Gemeinde Irschenberg eine Anzahl gewerblicher
Abwassereinleiter andere Kläranlagen-Kosten und Kläranlagen-Gebühren haben, die von den
Kläranlagen-Kosten und Kläranlagen-Gebühren für Normalbürger abweichen? Ggf. wieviel
gewerbliche Abwassereinleiter fallen darunter? Worin bestehen ggf. die Unterschiede?
12.) Trifft es zu, dass in der Gemeinde Irschenberg diese gewerblichen Abwassereinleiter
jeweils mehrere Wasserzähler haben? Wie ist ggf. der Abrechnungsmodus dieser
gewerblichen Abwassereinleiter mit mehreren Wasserzählern?
Antwort 11 +12:
Die Gebühren und Beiträge werden für alle Anschlussnehmer in derselben Höhe abgerechnet. In der Regel haben Objekte nur einen Hauptwasserzähler.
13.) Hat die Gemeinde Irschenberg im Hinblick auf die seit ca. 2017 bestehende
Notwendigkeit zum Bau einer neuen Kläranlage die Alternative geprüft, die neue Kläranlage
evtl. im Leitzachtal mit der bzgl. der Vorfluter-Kapazität viel günstigeren Leitzach bauen zu
wollen? Evtl. Ergebnis? Wenn nein, warum?
14.) Wird die Gemeinde Irschenberg im Hinblick auf notwendige Alternativenprüfungen
vor der definitiven Kläranlagenentscheidung die Alternative eines Kläranlagen-Neubaus im
Leitzachtal prüfen lassen? Wenn nein, warum?
15.) Hat die Gemeinde Irschenberg im Hinblick auf die seit ca. 2017 bestehende
Notwendigkeit zum Bau einer neuen Kläranlage die Alternative geprüft, selbst keine neue
Kläranlage zu bauen, sondern zu klären versucht, ob ein Anschluss an die bestehende
Kläranlage Miesbach (Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Schlierachtal), an die
bisher die Gemeinden Schliersee, Hausham, Miesbach angeschlossen sind, grundsätzlich
möglich ist und zu welchen Konditionen? Evtl. Ergebnis? Wenn nein, warum?
16.) Wird die Gemeinde Irschenberg im Hinblick auf notwendige Alternativenprüfungen
vor der definitiven Kläranlagenentscheidung die Alternative eines Anschlusses an die
Kläranlage Miesbach prüfen lassen? Wenn nein, warum?
17.) Was ergab die Alternativenprüfung, Auflassung der bisherigen Kläranlage und
Anschluss an die Kläranlage Bruckmühl? Bitte mit vollständiger Antwort der Gemeinde
Bruckmühl an die Gemeinde Irschenberg.
Antwort 13 – 17:
Hinweis: Aufgrund der Überschneidungen bei der Fragestellung/Antworten werden ähnliche Fragen gesammelt beantwortet.
Im Rahmen der Variantenstudie 2018/2019 wurden sämtliche Möglichkeiten für die Erneuerung der Abwasserentsorgung in Betracht gezogen. Im Laufe dieser Variantenuntersuchungen blieben drei denkbare Lösungen übrig, die unter technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewertet wurden:
Variante 1: Auflassung der gemeindeeigenen Kläranlage und Anschluss an die nächstgrößere Kläranlage in Bruckmühl
Variante 2: Beibehaltung des Standorts und Neubau der Kläranlage und eine Verlängerung des Ableitungskanals
Variante 3: Neubau der Kläranlage Irschenberg am jetzigen Standort mit moderner, innovativer, aber bewährter Technologie zur weitergehenden Abwasserreinigung
Es wurden alle drei Varianten umfassend und intensiv geprüft. Dabei zeigte sich, dass die Variante 3 den beiden Varianten 1 und 2 in jedem der o.g. Gesichtspunkte – Technik, Ökologie und Wirtschaftlichkeit – überlegen ist und daher die sinnvollste Lösung darstellen würde.
Begleitend zu dieser Variantenstudie wurden bereits naturschutzfachliche Untersuchungen im und am Gewässer, dem Schwammhamer Graben durchgeführt, um die Variante 3 frühzeitig bewerten zu können. Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden zum damaligen Zeitpunkt auch bereits mit den Genehmigungsbehörden abgestimmt.
Die Ableitung zur Kläranlage in Bruckmühl wäre mit sehr hohen Investitionen und auch mit hohen Unterhaltskosten (Querung Wasserschutzgebiet) verbunden. Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch die Kläranlage Bruckmühl in den kommenden Jahren Investitionsbedarf hat.
Die Ableitung zur Kläranlage in Miesbach scheidet aus topographischen Gründen bzw. damit verbundenen Kosten (u.a. mehrere Pumpwerke) aus.
18.) Welche Ortsteile Irschenbergs können und sollen zukünftig auch an die kommunale
Kläranlage angeschlossen werden, um u.a. die Abwasser-Kosten für die bisher
angeschlossenen ca. 40 % zu reduzieren? Welche Ortsteile Irschenbergs sind dies und
welchen Zeitrahmen gibt es hierfür?
Antwort: Eine Erschließung von weiteren Ortsteilen ist derzeit nicht geplant.
19.) Gibt es in der Gemeinde Irschenberg landwirtschaftliche Betriebe, die als
landwirtschaftliche Betriebe aufgegeben haben, aber noch die Abwasserkonditionen
landwirtschaftlicher Betriebe haben? Ggf. wie viele? Wenn ja, wie steht die Gemeinde dazu?
Antwort: Sofern die Landwirtschaft aufgegeben wurde und keine Privilegierung vorliegt unterliegen die Nutzer der normalen Abwasserentsorgung. Die Genehmigung der Kleinkläranlagen wird durch das LRA Miesbach durchgeführt. Der Gemeinde sind solche Konstellationen nicht bekannt.
20.) Wird die Gemeinde Irschenberg vor der definitiven Kläranlagenentscheidung zur
Verminderung der Abwassereinleitung in die Kläranlage ein
Regenwasserbewirtschaftungskonzept prüfen und ggf. umsetzen? Wenn nein, warum?
Antwort: Das Entwässerungssystem ist bereits im Trennsystem ausgeführt. Die Regenwasserbewirtschaftung hat somit nur geringfügig mit der Kläranlage zu tun.
21.) Hat die Gemeinde Irschenberg vor Entscheidung über die neue Kläranlage vor,
begutachten zu lassen, welche Abwasserreduzierung durch ein Wiederverwendungskonzept
von Wasser/Abwasser erreicht werden könnte, was Auswirkung auf die Kapazität der
Kläranlage hätte?
Antwort: Die Qualität des gereinigten Abwassers, das die geplante Kläranlage zukünftig in den Kropfbach (Schwammhamer Graben) entlässt, entspricht einem extrem hohen Standard. Eine unmittelbare Wiederverwendung als Trinkwasser wäre nicht möglich, wohl aber ein Einsatz zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen. Eine Reduzierung der Abwassermenge kann daraus nicht generiert werden.
22.) Hat die Gemeinde Irschenberg vor Entscheidung über die neue Kläranlage vor zu
klären, welche Kostenminderung durch die Verwendung von Klärschlamm zur Erzeugung
von Biogas erreicht werden könnte?
Antwort: Eine Verwendung des anfallenden Klärschlamms durch den Bau und den Betrieb einer anaeroben Stufe (Faulung) mit Nutzung des Klärgases wäre technisch grundsätzlich möglich, erfordert aber erhebliche Investitionen und Personalaufwand. Erfahrungsgemäß können diese Konzepte jedoch bei der hier vorhandenen Belastung nicht wirtschaftlich darstellbar; hier wäre eine mittlere Belastung von mindestens 10.000 EW notwendig.
23.) Warum hat die Gemeinde Irschenbergs angesichts der hohen Kosten und im Hinblick
auf die Vergaberichtlinien von Aufträgen im kommunalen Bereich nicht mindestens zwei
weitere Konzepte für die Erneuerung der Kläranlage Irschenberg von unabhängigen
Ingenieurbüros eingeholt? Wird dies nachgeholt? Wenn nein, warum?
Antwort: Es wurden mehrere Varianten von zwei Büros geprüft.
24.) Welches Abrechnungskonzept nach einem Kläranlagen-Neubau wird die Gemeinde
Irschenberg für die angeschlossenen ca. 40 % Bürger umsetzen wollen? Bitte um
Kostenbeispiele für private Haushalte und für gewerbliche Betriebe (z.B. die betroffenen
Gastronomien).
Antwort: Die Abrechnung erfolgt nach derzeitigem Stand nach der Satzung sofern sich der Gemeinderat nicht für eine andere Aufteilung entscheidet. Kosten wurden in der Bürgerversammlung erläutert und sind in der Präsentation einsehbar.
25.) Ca. 2016 hat das WWA Rosenheim aufgrund der Vorfluterbelastung des Kropfbachs
der Gemeinde mitgeteilt, dass eine Verlängerung der Betriebserlaubnis der Kläranlage nicht
genehmigt wird. Bis wann wurde die von der Gemeinde Irschenberg beantragte vorübergehende Verlängerung der Betriebserlaubnis erteilt?
Antwort: Die Genehmigung läuft derzeit bis 31.12.2023. Eine Verlängerung ist bereits beantragt.
26.) Welche Gewässerableitungen in den Aufhamer Graben oberhalb der Einleitung des
Klarwassers aus der Kläranlage in den Kropfbach sind der Gemeinde Irschenberg bekannt?
Gibt es mehrere Gewässerableitungen? Welchen Umfang haben diese? Welche
Ableitungsgesamtmenge ergibt sich? Wird die Gemeinde Irschenberg diese
Gewässerableitungen ggf. wann rückgängig machen? Wenn nein, warum?
Antwort: Die Gewässerstruktur ist seit Jahrzenten gegeben. Eine Ableitung vom Kropfbach ist der Gemeinde nicht bekannt.
Eine Umlegung der derzeitigen Gewässerstruktur bedarf einer wasserrechtlichen Genehmigung und ist nicht angedacht.
27.) Welche Bedeutung hat die Gemeinde Irschenberg dem Sachverhalt beigemessen, dass
klimabedingt durch prognostizierte Dürreperioden im Sommer und Winter die
Vorfluterbelastung des Kropfbachs noch zunimmt und dadurch der Kropfbach als Vorfluter
langfristig ausfällt?
Antwort: Die Einleitung in den Kropfbach (Schwammhamer Graben) wird im Rahmen der Genehmigung geprüft. Von einem Ausfall des Vorfluters wird nicht ausgegangen. Ein so sauberes Wasser wie derzeit die geplante Kläranlage einleiten wird, ist als zukunftssicher anzusehen.
28.) Welche Kostenschätzung hat die Gemeinde Irschenberg für eine Kläranlage mit drei
Reinigungsstufen? Größenordnung des Endausbaus in Millionen Euro?
Antwort: Die Kosten sind vermutlich ähnlich wie die derzeitigen, wenn nicht sogar höher, da es keine Förderung gibt.
29.) Welche Kostenschätzung hat die Gemeinde Irschenberg für eine Kläranlage mit vier
Reinigungsstufen? Größenordnung des Endausbaus in Millionen Euro?
Antwort: Die derzeitige Kostenberechnung beläuft sich auf ca. 8,7 Mio. €
30.) Welche Fördermittel hat die Gemeinde Irschenberg für die neu geplante Kläranlage
(bisherige Anlagen-Nr. 00618-A-001) im Rahmen der bayerischen Förderrichtlinie RZWas
2021 „Sanierung öffentlicher Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in
Härtefällen“ (Programmlaufzeit: 1.4.2021 bis 31.12.2024. Nach Erlass des
Zuwendungsbescheids können Aufträge zur Leitungs- bzw. Kanalsanierung förderunschädlich
vergeben und die Vorhaben realisiert werden.) wann beantragt und welche finanziellen
Zusagen erhalten? (vgl.
www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/foerderung/doc/flyer_haertefallfoerderung.pd
f; hierzu auch aktueller Artikel im Bayernteil (S. 11) des Münchner Merkur vom 3.7.2023:
„Kommunen warten auf Geld – Fördermittel für Trinkwasser und Abwasser fehlen“)
Aus unserer Sicht ist die Aufnahme der Gemeinde Irschenberg in das o.g. Härtefallprogramm
gerechtfertigt, weil die Pro-Kopf-Belastung durch die Tatsache, dass nur ca. 40% an die
kommunale Kläranlage angeschlossen sind, im Satzungsgebiet über einer der
Härtefallschwellen liegt. Statistisch sind demgegenüber ca. 97 % der bayerischen Bevölkerung
an öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen angeschlossen.
Hat die Gemeinde Irschenberg einen diesbezüglichen Förderantrag gestellt? Warum ggf.
nicht?
Hat die Gemeinde Irschenberg bzgl. dieses Förderprogramms förderschädliche Aufträge bzgl.
der neu geplanten Kläranlage bereits vergeben? Ggf. welche?
Warum hat die Gemeinde Irschenberg dieses Förderprogramm in der aktuellen Diskussion in
der Gemeinde nicht kommuniziert?
Wird die Gemeinde Irschenberg im Rahmen des o.g. Programms ggf. noch einen Förderantrag
stellen, der sich auf die 3. Reinigungsstufe beschränkt, weil die 4. Reinigungsstufe – wie oben
dargelegt – weder vorgeschrieben, noch sachlich begründet ist? Warum ggf. nicht?
Antwort: Die derzeitige Förderung stellt eine Sonderförderung nach RzWas2021 dar. Eine weitere Förderung ist vermutlich nach RzWAS auf Grund der Härtefallregelung nicht möglich. Eine Anfrage für vorangegangene Baumaßnahmen war negativ. Die Fördermöglichkeiten werden laufend geprüft. Zur Beurteilung der Pro-Kopf-Verschuldung wird der Neubau der Kläranlage jedoch noch nicht mit einberechnet.
Auszug der E-Mail
Frau XXXX bzgl. besserer ÖPNV-Anbindung von
Irschenberg zur Bürgerversammlung der Gemeinde Irschenberg am
19.7.2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
zur o.g. Bürgerversammlung stelle ich bzgl. besserer ÖPNV-Anbindung von Irschenberg
folgende Fragen:
Welche Aktivitäten hat die Gemeinde Irschenberg ergriffen, um die völlig
unzureichende ÖPNV-Anbindung Irschenbergs an die Kreisstadt Miesbach zu
verbessern? Wann startet die Gemeinde Irschenberg eine bürgerfreundlichere ÖPNV-Mobilitätsinitiative?
Antwort:
Das AST endet zum 31.12.2023. Geplant ist, die Taktung der Linie 9558 zu verstärken. Hier fehlt noch die Zustimmung des Kreisentwicklungsausschuss. Für eine schnelle Umsetzung wird die angedachte Taktverdichtung der Linie 9558 zunächst innerhalb der Landkreisgrenzen forciert. Das Integrierte Mobilitätskonzepts für den Landkreis Miesbach, welches derzeit erstellt wird und die Fortschreibung des Nahverkehrsplans werden auch die Ausweitung bestehender Buslinien und anderen Verkehren über Landkreisgrenzen hinaus zum Inhalt haben. Weiter geplant ist eine Übergangslösung für das ab 01.01.2024 wegfallende Anruf-Sammel-Taxi. Bevor ein ‚maßgeschneidertes‘, landkreisweites Bedarfsverkehrskonzept implementiert wird, wird die Zeit von etwa 3 Jahren mit einem sog. „50-50-Taxi“ nach dem Modell des Landkreises Landshut überbrückt. Das Angebot beinhaltet, dass bestimmte Personengruppen bei ihren zuständigen, teilnehmenden Kommunen Taxiwertschecks im Wert von 60 € für die Hälfte, also für 30 € vom Landkreis erwerben können. Die andere Hälfte wird vom Landkreis getragen.
Auszug der E-Mail von Peter Minnich
Anfrage zur Kläranlage für die Bürgerversammlung am 19.07.2023
Nachdem 3 Varianten zur Diskussion standen, bitten wir Sie, folgende Fragen zu beantworten.
Warum wurde bei der Auswahl dieser Varianten nur die Kosten berücksichtigt?
Für die Gemeinde sollte es viel entscheidender sein, eine Kosten – Nutzungs - Rechnung zu erstellen. Bei einem Neubau ist dies natürlich identisch. Bei einem möglichen Anschluss an die Kläranlage Bruckmühl, ergeben sich aber gravierende Unterschiede.
Nach Abbau der alten Kläranlage könnte das Gelände sofort als Bauland vermarktet werden.
Sämtliche Infrastruktur ist vorhanden. Bei einer von uns angenommenen Bodenfläche von ca. 5000 qm, ergibt sich dann bei den derzeitigen Bodenrichtwerten ein Verkaufswert von mindestens 5,5 Millionen Euro, die zur Refinanzierung des Projektes verwendet werden könnten.
Kostenrechnung: Baukosten ca. 10 Mill. Euro. Ergibt einen Restbetrag von ca. 4,5 Mill. Euro.
Für uns ist das mit Abstand die wirtschaftlichste Lösung.
Warum funktioniert die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet in der Nachbargemeinde Weyarn mit Feldkirchen-Westerham vorzüglich, auch rechnerisch?
Warum sollte das zwischen Irschenberg und Bruckmühl nicht funktionieren?
Auch das optische Erscheinungsbild der Gemeinde würde enorm gesteigert. Eine Kläranlage neben einer vielbefahrenen Kreisstraße am Ortseingang ist keine Sehenswürdigkeit!
Mit freundlichen Grüßen!
Antwort: Studien wurden, wie in der Präsentation vorgestellt durchgeführt. Eine Gegenrechnung mit einem evtl. Verkaufserlös ist nicht möglich. Bei der Fläche der Kläranlage handelt es sich um eine Außenbereichslage ohne Anbindung. Eine Schaffung von Baurecht ist hier nur äußerst erschwert möglich. Weiter müsste ein neues Grundstück für den Neubau erworben werden.
Auszug der E-Mail von Jürgen Greive
Hallo Herr Fellner,
ich habe 2 Fragen, die ich gerne auf der Bürgerversammlung beantwortet hätte:
- Welche Kosten entstanden der Gemeinde Irschenberg durch anwaltliche Beratung und Betreuung in den Jahren 2018-2023 in dem jeweiligen Jahr?
- Ist es möglich, die bisher noch nicht eingeholten Zuschüsse aus dem Bau des Kindergartens dem Budget für die Kläranlage zuzuschreiben, so dass die Belastung für die Bürger sinken würde? Wenn ja, werden die noch offenen Zuschüsse aus dem Kindergartenbau rechtzeitig für den Bau der Kläranlage eingehen?
Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Greive
Antwort:
Zu 1) Die anwaltschaftliche Beratung beläuft sich im Schnitt auf 55.000,00 € / Jahr. Ausgewertet wurde hier die entsprechende Haushaltsstelle.
Zur Frage b) Unabhängig zur Situation der Zuwendung, dürfen Zuwendung nur für den bestimmten Zweck verwendet werden. Eine Verrechnung ist nicht möglich.